Biozidrechts-Durchführungsverordnung
ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Für den Kauf von biozidhaltigen Produkten gilt dann – Verkäufer dürfen Kunden keinen freien Zugriff auf biozidhaltige Antifouling-Produkte gewähren. – Der Verkauf darf nur durch im Betrieb beschäftigte, sachkundige Personen erfolgen. – Vorher werden die persönlichen Voraussetzungen des Käufers gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 […]