Überwachungskameras an Booten

Überwachungskameras

Um die laut Grundgesetz zustehenden allgemeinen Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informelle Sebstbstimmung zu befolgen, dürfen Überwachungskameras generell nur das eigene Grundstück bzw. Eigentum filmen. Öffentliche Bereiche, Nachbarn etc dürfen nicht gefilmt werden.

Wir als OYC respektieren sowohl die Gesetzeslage als auch die Rechte und Freiheiten unserer Mitglieder und Gäste. Deswegen werden zwar zum Schutz des Eigentums Überwachungskameras geduldet, diese dürfen aber nicht die Stegbereiche und sonstigen Anlagen des OYC oder fremdes Eigentum, Boote dauerhaft überwachen.

Der Vorstand